Rechtsprechung
BGH, 05.07.2010 - IX ZA 27/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 S 1 ZPO, § 321a Abs 2 S 4 ZPO, § 321a Abs 4 ZPO, § 544 Abs 1 S 1 ZPO, § 574 Abs 1 ZPO
Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde und Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Anhörungsrüge - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss
- rewis.io
Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde und Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Anhörungsrüge
- ra.de
- rewis.io
Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde und Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Anhörungsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 1
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 05.07.2010 - IX ZA 27/10
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausschließlich gegen Berufungsurteile eröffnet, nicht aber gegen Entscheidungen, die in Beschlussform ergehen (BGH, Beschl. v. 16. November 2007 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff). - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 05.07.2010 - IX ZA 27/10
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausschließlich gegen Berufungsurteile eröffnet, nicht aber gegen Entscheidungen, die in Beschlussform ergehen (BGH, Beschl. v. 16. November 2007 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff). - BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 05.07.2010 - IX ZA 27/10
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausschließlich gegen Berufungsurteile eröffnet, nicht aber gegen Entscheidungen, die in Beschlussform ergehen (BGH, Beschl. v. 16. November 2007 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
- OLG Köln, 25.04.2017 - 1 W 6/17
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe …
Überdies wäre auch sie nicht statthaft, weil sie für den Streitfall im Gesetz nicht ausdrücklich bestimmt ist und durch das Landgericht auch nicht zugelassen wurde, wobei die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht auch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht angreifbar wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - IX ZA 27/10, WuM 2010, 647, zitiert juris Rn. 2).